Am Qualifikationsverfahren (QV) sollen die Lernenden zeigen, ob sie die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht haben.
Der Kanton führt das Qualifikationsverfahren durch. (Bitte klicken Sie auf einen Titel)
Das QV wird im Lehrbetrieb durchgeführt. Der Kandidatin / dem Kandidaten muss ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt werden.
Die Ernennung zur Expertin erfolgt durch die kantonale Behörde. In erster Linie werden Absolventinnen von Expertenkursen beigezogen.
Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überwacht gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten und hält die Beobachtungen schriftlich fest.
Mindestens zwei Expertenmitglieder nehmen die mündlichen Prüfungen ab und bewerten die Leistungen.
Mindestens zwei Mitglieder des Expertenteams beurteilen und bewerten die Prüfungsarbeiten.
Die Prüfungsanforderungen bewegen sich im Rahmen der Richtziele von Artikel 5 und des Lehrplans. Die Informationsziele dienen als Grundlagen für die Aufgabenstellung.
Die Lernenden müssen Aufgaben aus folgenden Sachgebieten selbständig ausführen:
Die effektive Prüfungszeit beträgt 6 Stunden, also 90 Minuten pro Position. Für die Planung des Arbeitsablaufs, Pausen und Mittagessen sowie die Wechsel der verschiedenen Arbeitsplätze stehen zusätzliche Zeiteinheiten zur Verfügung.
Nach Bildungsplan Teil C werden die sechs Fachbereiche geprüft:
Die Prüfungszeit beträgt 240 Min.
Die jeweils genauen Daten werden an der Info-Veranstaltung in der Schule bekanntgegeben.
An diesem Anlass werden die kompletten Unterlagen abgegeben.
Die Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
Aufgaben zum Üben stehen auf der Homepage der OdA Hauswirtschaft Schweiz zur Verfügung, www.oda-hauswirtschaft.ch. Ebenso kann auf der gleichen Seite die Gerichteliste für das Fach Verpflegung und Ernährung abgerufen werden.

