Kompetenznachweise - Informationen und Anleitung
Die Lernenden erwerben während ihrer zweijährigen beruflichen Grundbildung zur Hauswirtschaftspraktikerin oder zum Hauswirtschaftspraktiker mit eidgenössischem Berufsattest Fachwissen und Fertigkeiten, welche im Bildungsplan festgelegt sind.
Unabhängig vom Qualifikationsverfahren sollen die Lernenden die Möglichkeit erhalten, die erlangten Kompetenzen in berufsrelevanten Arbeitssituationen zu beweisen und zu belegen. Dabei werden folgende im Bildungsplan definierte Fachbereiche berücksichtigt:
- Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden
- Reinigen und Gestalten von Räumen und Einrichtungen
- Ausführen der Arbeiten im Wäschekreislauf
- Zubereiten und Verteilen von Menüs
- Ausführen administrativer Arbeiten
- Fördern der eigenen Gesundheit
Diese Kompetenznachweise vermitteln ein aussagekräftiges Bild über die Handlungsfähigkeit der Lernenden in unterschiedlichen Arbeitsgebieten und können einer Standortbestimmung vor dem Qualifikationsverfahren dienen.
Für Lernende, die ihre Ausbildung nicht mit dem eidgenössischen Berufsattest abschliessen, sind die Kompetenznachweise eine wertvolle Bescheinigung ihrer Stärken in einzelnen Bereichen.